Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

In Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit, einen Bürgerentscheid zu bestimmten Themen herbeizuführen. 1

Zunächst werden Unterschriften gesammelt, die die Gemeinde auffordern, einen Bürgerentscheid durchzuführen: dieser erste Schritt heißt „Bürgerbegehren“.  Bei kleinen Gemeinden wie der unseren brauchen wir die Unterschrift von mindestens 15% aller Wahlberechtigten.

Sind wir damit erfolgreich, so hat die Gemeindevertretung zwei Möglichkeiten: Entweder sie folgt direkt dem Bürgerbegehren oder sie muss einen Bürgerentscheid herbeiführen.  Für einen Bürgerentscheid werden wie für eine normale Wahl Wahllokale aufgebaut und der Bürger muss sich dorthin begeben und mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen.

Ob der Bürgerentscheid allerdings durchkommt, hängt nicht nur daran, ob er die Mehrheit der Stimmen erzielt, es muss auch ein sogenanntes Quorum erfüllt werden. In unserem Falle muss die Anzahl der Ja – Stimmen gleichzeitg mindestens 30% aller Wahlberechtigten entsprechen.  Das heißt, um ein Rechenbeispiel zu wählen, dass bei einer Wahlbeteiligung von 40% drei Viertel, also 75% der abgegebenen Stimmen für das Begehren gestimmt haben.

 

  1. Zur ausführlichen Information z.B. die Informationen des Landes unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/kommunales/Kommunalrecht/_documents/buergerrechte  oder den Leitfaden von „Mehr Demokratie“ unter https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/leitfaden_buergerbegehren_sh.pdf .[]