Der gesunde Menschenverstand sagt uns eigentlich, dass die Befürworter einer Technologie deren Unschädlichkeit beweisen müssten, bevor eine massenhafte Verbreitung in Siedlungsnähe genehmigungsfähig ist. Wie so häufig, wenn mächtige Lobbyinteressen im Spiel sind, erleben wir auch bei der Windkraft eine merkwürdige Umkehrung der Beweislast: Erst wird genehmigt, und dann müssen die Skeptiker nachweisen, dass die Technologie nicht so harmlos ist, wie dargestellt.
Bei der Windkraft zentriert sich die Frage nach den Gesundheitsrisiken für die Anwohner aktuell auf zwei Themen: PFAS und Infraschall.
Infraschall
Welche gesundheitlichen Auswirkungen der Infraschall von Windkraftanlagen hat, ist in der Wissenschaft nicht ausdiskutiert und eine kurze Sichtung der verschiedenen Quellen zeigt, wie schwer eine objektive Beurteilung eines moralisch aufgeladenen Sachverhalts ist.
Dies soll am Beispiel der Diskussion um eine aktuelle Studie über Infraschall verdeutlicht werden.
Im April 2026 erschien auf dem 132. Kongress der Deutschen Gesellschaft für innere Medizin ein Kongressposter mit einer neuen Studie über den Zusammenhang von Windkraftanlagen und dem Auftreten von Herzrhythmusstörungen1. Es ist dabei klar, dass die Studie bisher nicht abschließend beurteilt werden kann, da im Augenblich eben nur das Kongressposter vorliegt. Anscheinend ist die Studie bisher nicht peer-reviewed die Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift steht noch aus.
Dass sich diese Studie bei Initiativen, die vor Ort gegen die Aufstellung von Windkraftanlagen protestieren, schnell herumspricht, liegt auf der Hand und ist – siehe die Sätze über die Beweislastumkehr am Anfang – ja auch durchaus berechtigt. Denn wenn sich herausstellt, dass etwas vielleicht nicht ungefährlich ist, dann ist es für die Betroffenen durchaus richtig, sich dagegen zu wehren und sich nicht zum Versuchskaninchen machen zu lassen, bis sich vielleicht herausstellt, dass es falscher Alarm war.
Auftritt Kritiker der Studie, am Beispiel des „Tagesschau faktenfinders“ 2 : Es kommen verschiedene Experten zu Wort, die die Glaubwürdigkeit der obigen Studie erschüttern sollen. Ein Epidemologe erwähnt, die Studie hätte methodische Schwächen und würde Parameter wie die Entfernung der Bewohner zu den Anlagen nicht berücksichtigen. Das ist richtig. Das ist aber keine methodische Schwäche sondern eben die gewählte Methode der Untersuchung. Jede Methode kann bestimmte Aspekte abbilden und andere nicht. Wenn man Abstände einzelner Personen berücksichtigen will, muss man eine weitere und andere Studie machen; es ist aber sicherlich keine Schwäche dieser Studie.
Dass solche Überblicksstudien normalerweise als „Ausgangspunkt für weitere Forschung“ dienen, ist sicherlich im Sinne der Studienautoren und es erstaunt, wie die Autoren des Faktenfinders das so hindrehen, als sei das eine Schwäche dieser Studie: Natürlich soll das der Ausgangspunkt für weitere Studien sein.
Der gleiche Experte sagt noch, dass „die statistische Auswertung nur vage beschrieben“ sei. Auch das ist richtig. Da muss man eben auf die echte Veröffentlichung warten.
Ein anderer Experte weiß sogar, dass es absurd sei, „dass diese schwachen Pegel irgendeinen Effekt haben sollen.“ Das begründet er mit den schwachen Schallpegeln von Windkraftanlagen im Vergleich zu Wind oder Verkehrslärm. Diesem Experten ist offenbar die Grundidee der Studie entgangen, dass nämlich um Rhytmusstörungen am Herzen geht, und der Infraschall von WKAs eben rhythmisch ist.
Fazit: Es wird der Studie vorgeworfen, dass sie kein „Beleg“ für die Gefahren des Infraschalls sei. Das ist in der Sache richtig, aber sicherlich als Vorwurf absurd, denn eine einzelne Studie ist niemals ein Beleg. Sie ist aber sicherlich ein Argument. Von einer Studie, die auf mögliche Gefahren durch Windräder hinweist, zu verlangen, dass sie unwiderlegliche Belege liefere und vorher nicht verbreitet werden solle (von „Populisten“), ist ein Maßstab, den weder einzelne andere Studien zur Ungefährlichkeit von Windkraftanlagen erfüllen, noch ist es ein Maßstab, der für die Betroffenen sinnvoll ist: Ihnen muss und soll der begründete Verdacht genügen!
- https://events.mcon-mannheim.de/frontend/index.php# : 132. Kongress für innere Medizin, Vortrag P-15-07
Deutlich erhöhte Inzidenz von Herzinsuffizienz und Rhythmusstörungen in Kommunen mit erheblichem Ausbau der Windenergie
Autor:innen:
C. Vahl (Mainz, DE)
O. Dietz (Mainz, DE)Fragestellung: Experimentelle Studien am isolierten menschlichen Myocard belegten Kontraktilitätseinbußen und rhythmusrelevante Änderungen des intrazellulären Calciumstoffwechsels nach niederfrequenter Schallexposition.Die Studie prüft, ob unter „real life“-Bedingungen Veränderungen der Herzgesundheit durch niederfrequente Schallexpositionen nachweisbar sind. Die Inzidenz von Herzinsuffizienz und Rhythmusstörungen wurde in zwei Populationen verglichen, in denen eine starke vs. minimale Schallexposition besteht.
Methoden: Es waren zwei Populationen mit jeweils mindestens 18.000 Exponierten gefordert, bei vergleichbaren klimatischen Bedingungen, ethnischer Zusammensetzung, Alters-und Geschlechtsstruktur und sozioökonomischen Parametern. Die Abwesenheit interferierender kardiovaskulärer Noxen musste gegeben sein (Atomkraftwerke, Chemiebetriebe, Fluglärm, Großbaustellen). Es konnten im Kreis Paderborn vier Gemeinden identifiziert werden, die die statistisch geforderten Einschlusskriterien erfüllten.
Ergebnisse: Die Stadt Lichtenau und die Gemeinde Borchen wurden identifiziert als erheblich belastet durch niederfrequente Schallexposition. Die Gemeinden Hövelhof und Delbrück bildeten die expositionsarme Kontrollgruppe. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW stellte die KV Westphalen-Lippe die Fallzahlen für Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems für die genannten Kommunen im Kreis Paderborn zur Verfügung (nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW). Die ICD-Codes I49 (Rhythmusstörung (bedrohlich) und I50 & I50.1 (Herzinsuffizienz) wurden für die Kalenderjahre 2021 bis 2024 übermittelt. In Borchen kam es im Vergleich zu Delbrück zu einer signifikanten Steigerung der Inzidenz neu aufgetretener Herzinsuffizienz (p < 0.0001), ebenso in Lichtenau (p < 0.0001). Auf das Jahresmittel bezogen lag die Steigerung in Borchen zwischen 21 % und 53 %, in Lichtenau zwischen 20 % und 68 %. Für Rhythmusstörungen war die Inzidenz ebenfalls in der Verum-Gruppe auf dem Signifikanzniveau von p < 0.0001 deutlich erhöht.
Schlussfolgerungen: Die Daten zeigen ein signifikant erhöhtes kardiovaskuläres Erkrankungsrisiko in Kommunen mit starker Exposition von niederfrequentem Schall. Es sind daher umgehend geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die exponierte Bevölkerung über das Risiko von Rhythmusstörungen und Herzinsuffizient aufzuklären, um zeitnah geeignete therapeutische Maßnahmen ergreifen zu können. Für detaillierte Studien sollten Forschungsmittel bereit gestellt werden, um die Grenzwerte der aufklärungspflichtigen niederfrequenten Schallbelastung exakt zu definieren.[↩] - 10.6. 10:31[↩]
