Unsere neue Website

Ahoi!

Hier ist endlich der Internetauftritt der Schutzgemeinschaft Bungsberg.  Die Website ist noch in der Entstehung und wir testen noch alle Funktionen.   Ich freue mich über Feedback – vielleicht probiert ihr mal die Kommentarfunktion und dann wissen wir bald, ob es funktioniert!

6 Antworten auf „Unsere neue Website“

  1. Hi,
    wie schön, dass es jetzt endlich eine Website gibt, auf der sich alle Einwohner über diesen Wahnsinn informieren können!

  2. Hallo
    Ihr 😄 die Seite sieht doch schon für den Anfang gut aus ! Noch ein paar Bilder und Text !?

  3. Ich bin froh dass jetzt ein Kontakt möglich ist.
    Ich hoffe sehr dass Schönwalde so schnell wie Kasseedorf einen Widerstand formiert!
    Leider war bis jetzt keine Info zu finden und bevor Fakten geschaffen werden sollte die Schutzgemeinschaft tätig werden.
    Meine Unterschrift habt ihr.

  4. Was passiert wenn es brennt, ggf ein Vorschlag zur INFO..

    https://sl.bing.net/foENHZhE3rM

    Kommt dann unser Bürgermeister mit Bratwurst vorbei…. ?

    Wer bezahlt den Schaden…. ?
    schau mal hier:
    Die ist Hauptproblem ist: Wenn ein Windrad in Flammen steht, ist die Feuerwehr oft machtlos. Manche Windräder sind nämlich bis zu 250 Meter hoch. Diese Höhen erreichen die üblichen Feuerwehrleitern bei weitem nicht.

    Hinzu kommt, dass häufig die Generator-Gondel brennt, und dort sind viele elektrische Teile verbaut und auch reichlich Öle und Fette als Brennmaterial vorhanden. Kommt es dort zu einem Feuer, besteht zudem die Gefahr, dass die Rotorblätter und weitere Teile in die Tiefe stürzen.

    Ist kein automatisches Löschsystem installiert, bleibt der Feuerwehr nur übrig, das Gelände weiträumig abzusichern und das Feuer kontrolliert abbrennen zu lassen. Über einen der letzten großen Brände an einem Windrad im sächsischen Clausnitz berichte der MDR am 27. Februar. Der Feuerwehr blieb damals nur noch die Aufgabe, die Überreste des abgebrannten Windrads abzureißen.

    Nico Liebscher von der Freiwilligen Feuerwehr sagt dem MDR: „Jetzt erkennt man mal das ganze Ausmaß von diesem Brand. Ich hätte mir nie vorstellen wollen, wenn wir jetzt hier Sommer gehabt hätten und ein Stoppelfeld. Dann hätte es vielleicht noch einen Flächenbrand gegeben“.

    Nach sechs Stunden sei das Feuer kontrolliert abgebrannt gewesen. Ein Sperrkreis von 350 Metern sei vorschriftsmäßig abgesichert worden, um die „Gefahr von herunterfallenden Teilen“ wie Rotorblättern auszuschließen. Ursache für den Brand war nach Auskunft des Betreibers ein technischer Defekt.

    Umweltverschmutzung und Sondermüll
    Der Brand Sachsen wird außerdem auch von der Polizei untersucht. Laut einem Bericht der „Freien Presse“ wurden mehrere Anzeigen wegen Umweltverschmutzung gestellt. Dieses Problem gibt es neben den immensen finanziellen Schäden vom mehreren Millionen Euro auch bei anderen Windradbränden.

    Mitglieder der Bürgerinitiative „Gegenwind“, befürchten, dass giftige Faserbestandteile über Quadratkilometer verteilt wurden. In fast allen Windrädern ist glasfaserverstärktem Kunststoff verbaut, also Sondermüll. Durch starken Wind können sich solche Schadstoffe schnell verbreiten. Zum Teil gelangen diese Partikel dann auch auf den Feldern in den Boden.

    Der Gesetzgeber verpflichtet die Betreiber von WEA, ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach der Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3) mindestens in 4-jährigem Turnus prüfen zu lassen.

    Als Ursache für Brände an Windrändern sehen Experten neben technischen Defekten vor allem Blitzeinschläge. Ihre Höhe macht Windenergieanlagen zu bevorzugten Objekten für Blitze. Dem standardmäßig installierten Blitzableiter an der Gondel und an den Spitzen der Rotorblätter kommt deshalb eine große Bedeutung zu.

    In einigen Bundesländern ( z. B. in Nordrhein-Westfalen) sind bei besonderen Standort- oder Risikofaktoren, wie im Wald, zusätzliche Maßnahmen erforderlich – unter anderem ein System zur Brandfrüherkennung und eine selbsttätige Feuerlöschanlage. In den meisten anderen Bundesländern gibt es diese Vorgaben bisher aber nicht.

    Mit freundlichen Grüssen

    1. ich antworte mir selber…
      zB. Feuerwehr….

      Merkblatt
      „Brandschutz für
      Windenergieanlagen“ – Hinweise für Antragssteller – Planung und Ausführung – Benötigte Unterlagen

      INHALT
      INHALT
      2
      1. EINLEITUNG
      3
      1.1 Einsatzszenarien für die Feuerwehr
      3
      2. ANFORDERUNGEN
      4
      3.1 Brandschutzkonzept
      4
      3.2 Brandwarnanlage
      4
      3.3 Fernüberwachung
      4
      3.4 Zufahrts- und Bewegungsflächen
      4
      3.5 Blitzschutz
      4
      3.6 Feuerwehrplan
      5
      3.7 Feuerlöscher
      5
      3.10 Wasserversorgung
      5
      3.11 Automatische Löschanlage
      6
      3.12 Objektverantwortlicher
      6
      3.13 Sonstige Hinweise
      6
      ==============================================
      ich wollte eigentlich nicht vorgreifen – aber wo gerade dabei bin….
      ==============================================

      1. EINLEITUNG
      Ziel des Merkblattes ist es, den Einsatz für die Feuerwehr mit vorbeugenden
      Maßnahmen durch zur Verfügung stellen der benötigten Informationen so effizient
      und sicher wie möglich zu gestalten.
      Da es sich bei einer WEA in der Regel um ein weit entfernt liegendes bzw. schwer
      erreichbares
      Einzelobjekt
      handelt,
      bleibt
      die
      § 3 Abs. 3 Feuerwehrverordnung (FwVO) unberücksichtigt.
      1.1 Einsatzszenarien für die Feuerwehr
      Einsatzgrundzeit
      Grundsätzlich werden zwei feuerwehrtaktische Szenarien unterschieden:
      1. Brände von Windenergieanlagen (WEA):
      des
      Bei Bränden von Windenergieanlagen (WEA) besteht für die örtlich zuständige
      Feuerwehr keine Möglichkeit eine Brandbekämpfung im Maschinenhaus/Gondel
      sowie an den Rotorflügeln durchzuführen. Nur bedingt ist eine Brandbekämpfung im
      Sockel möglich.
      Die Feuerwehr kann sich lediglich auf die Absicherung des Brandortes und die
      Verhinderung der Ausbreitung von Folgebränden auf dem Boden beschränken.
      Das Ziel ist es, die Ausdehnung des Brandes auf die Nachbarschaft (ggf.
      umgebenden Wald) zu verhindern und den vom Brand erfassten Bereich
      schnellstmöglich abzulöschen.
      Erfahrungsgemäß ist damit zu rechnen, dass brennende Teile der WEA nach
      ungefähr einer Stunde zu Boden fallen.
      Eine Verdriftung brennender Teile und Flüssigkeiten in die Umgebung, wie z.B. auf
      Wiesen und Felder, in den Wald und auf Baumkronen, ist nicht auszuschließen.
      Bei den brandschutztechnischen Anforderungen wird unterschieden, an welchen
      Standorten eine Windenergieanlage errichtet werden soll.

      2. Gefahrenbereich absichern bei herabfallenden Teilen:
      Bei herabfallenden Teilen sind insbesondere Absperrmaßnahmen durchzuführen
      und die Einsatzstelle sobald möglich an den Objektverantwortlichen zu übergeben.
      Fazit:
      Für beide Szenarien ist das eindeutige Lokalisieren und sicheres Erreichen der
      Einsatzstelle von Bedeutung. Es soll verhindert werden, dass ungeeignete
      Anfahrtswege genutzt werden. Gleichzeitig ist eine Identifikation und
      Kontaktaufnahme zum Objektverantwortlichen notwendig. Die nachfolgenden
      Anforderungen sollen dies sicherstellen.

      3
      Merkblatt „Brandschutz für Windenergieanlagen“
      <<<< das müsste man mal klären !!!!

      2. ANFORDERUNGEN
      3.1 Brandschutzkonzept
      Der Antragsteller hat ein an die örtlichen Gegebenheiten angepasstes, ganzheitliches, standortbezogenes Brandschutzkonzept vorzulegen.
      Das Brandschutzkonzept muss auf den Einzelfall abgestimmt sein. Es muss unter Berücksichtigung der Nutzung, des Brandrisikos und des zu erwartenden
      Schadenausmaßes die Einzelmaßnahmen aus dem vorbeugenden baulichen sowie
      anlagentechnischen Brandschutz, dem organisatorischen Brandschutz und dem
      abwehrenden Brandschutz im Hinblick auf die Schutzziele verknüpfen und eine
      zielorientierte Gesamtbewertung des Brandschutzes darstellen.

      Insbesondere muss eine Aussage über die Zufahrtssituation (Siehe Kap. 3.3) für die
      Feuerwehr getroffen werden.
      Ein rein anlagenbezogenes Konzept ist nicht ausreichend.

      3.2 Brandwarnanlage
      Im Brandschutzkonzept muss eine Aussage getroffen werden, ob und in welcher Art eine Brandfrüherkennung installiert ist.
      In der WEA befinden sich i.d.R. keine ständigen Arbeitsplätze. Daher wird von der
      Brandschutzdienststelle keine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 bzw.
      DIN VDE 0833 mit Aufschaltung auf die zuständige Leitstelle der Berufsfeuerwehr
      in Mainz gefordert.

      3.3 Fernüberwachung
      Es muss sichergestellt werden, dass eindeutige Brandmeldungen durch die WEA betreuende Service-Stelle an die zuständige Leitstelle weitergeleitet werden.

      3.4 Zufahrts- und Bewegungsflächen
      Zufahrts- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr müssen vorhanden und von
      Löschfahrzeugen der Feuerwehr befahrbar und jederzeit nutzbar sein.
      Wendemöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge sind bei der Planung zu berücksichtigen.
      Radien und Belastbarkeiten sind gemäß dem Merkblatt „Flächen für die Feuerwehr“ zu dimensionieren.

      3.5 Blitzschutz
      Die WEA ist mit einer Blitzschutzanlage auszustatten, welche den Anforderungen
      der DlN EN 62305 (VDE 0185-305) entspricht. Die Abnahme und die wiederkehrenden Prüfungen der Blitzschutzanlage sind durch eine Fachkraft durchzuführen.

      4
      Merkblatt „Brandschutz für Windenergieanlagen“ <<< Klärung ob es das gibt…!

      3.6 Feuerwehrplan
      Auf das Merkblatt „Feuerwehrpläne“ DIN oder LBA Bauordnung ??? wird hingewiesen.

      Bei Windenergieanlagen genügt in der Regel ein Übersichtsplan.
      Auf diesem ist darzustellen:
      • die Zufahrt zur WEA
      • Bewegungsflächen im Bereich der WEA
      • die Lage mit Koordinaten,
      • ein Radius von 300 m um die WEA,
      • die Bezeichnung der Anlage,
      • die Lage mit Koordinaten,
      • Kontaktdaten zum Betreiber
      • Kontaktdaten der jeweiligen Überwachungsleitstelle
      Hinweis: Der Feuerwehrplan muss erst zur Fertigstellung vorliegen, auf das In der Anlage 1 ist ein beispielhafter Feuerwehrplan dargestellt.
      3.7 Feuerlöscher
      Zur Bekämpfung von Entstehungsbränden während Wartungsarbeiten sind geeignete Feuerlöscher in ausreichender Anzahl in funktionsbereitem Zustand
      vorzuhalten.
      3.10 Wasserversorgung
      Bei besonderer Gefahrenlage kann eine Löschwasserversorgung gefordert werden.
      Liegt die WEA in einem Waldgebiet, ist zur Erstversorgung eine Löschwassermenge
      für eine Löschzeit von 30 min bei 400 l/min (12 m³) notwendig.
      Nach 30 Minuten muss eine Wasserversorgung von 800 l/min sichergestellt sein.
      Die Brandschutzdienststelle klärt, ob die Wasserversorgung durch die zuständige
      Feuerwehr, ggf. unter Einbeziehung von nachbarlicher und überörtlicher Hilfe
      anderer Feuerwehren, sichergestellt werden kann. Ist dies nicht möglich hat der
      Betreiber ein objektbezogenes Löschmittelkonzept vorzulegen.
      Da nicht vom zeitgleichen Brand mehrerer WEA in einem Windpark auszugehen ist,
      kann eine Löschwasserentnahmestelle für mehrere WEA genutzt werden. In diesem
      Fall ist auch die in den Schläuchen gebundene Wassermenge zu berücksichtigen.
      Näheres (Anzahl, Abstände, Größe) ist mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen.
      Als Alternative zur Wasserversorgung ist ein Mindestabstand zum Wald im Radius des 5-fachen Rotordurchmessers einzuhalten.
      Auf diesen Punkt kann bei einer WEA auf freier Fläche verzichtet werden.
      5
      Merkblatt „Brandschutz für Windenergieanlagen“ bitte ergänzen.

      3.11 Automatische Löschanlage
      Liegt die WEA in einem Waldgebiet ist eine automatische Löschanlage notwendig.
      Die Löschanlage muss in der Lage sein, den Brand rückzündungsfrei zu löschen.
      Die Löschanlage ist durch Fachkräfte erstmalig (Errichterbescheinigung), sowie wiederkehrend überprüfen zu lassen.
      Auf diesen Punkt kann bei einer WEA auf freier Fläche verzichtet werden.
      3.12 Objektverantwortlicher
      Ein Objektverantwortlicher muss im Bedarfsfall jederzeit erreichbar sein. Gemäß VDE 0132 dürfen Hochspannungsanlagen in abgeschlossenen elektrischen
      Betriebsstätten nur in Gegenwart der zuständigen Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen und nur von unmittelbar am Einsatz Beteiligten betreten werden.
      Daher ist bei einer Meldung der Überwachungsstelle (siehe Kap. 3.3) an die Leitstelle der Berufsfeuerwehr ……… ergänzen….. zeitgleich ein Objektverantwortlicher oder
      eine von ihm beauftragte objektunterwiesene Person zur Fachberatung der Feuerwehr an die Einsatzstelle zu entsenden.
      Es ist sicherstellen, dass diese Person innerhalb von 60 Minuten an der Anlage zur
      Verfügung zu steht.
      3.13 Sonstige Hinweise
      Änderungen der Kontaktdaten sind der zuständigen Behörde umgehend mitzuteilen. Auf §§ 51, und 52b BimSchG wird hingewiesen.

      ==== persöhnliche Eindrücke von Gemeindevertretern in verantwortlicher Postion… verkneifeich mir hier. ====
      MFG

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