Vorbereitung eines Bürgerentscheids

Die Unterschriftenaktion ist nun abgeschlossen!

Wir haben das Bürgerbegehren am 6. Juli beim Amt eingereicht.  Statt der erforderlichen 15% der Wahlberechtigten haben 40% der Bürger für den Erhalt des Bungsbergs unterschrieben.

Doch dies ist nur der erste Schritt:

Erst Bürgerbegehren, dann Bürgerentscheid

Das Begehren richtet sich gegen die Änderung des Flächennutzungsplans, beschlossen vom Bauausschuss am 22.4. 2026, der die betroffenen Gebiete als Windgebiete ausweist.

Die nächste Stufe ist nun die Durchführung eines Bürgerentscheids.  Damit der Entscheid positiv ausfällt, reicht zwar die einfache Mehrheit der Stimmen, das müssen dann aber mindestens 30% der Wahlberechtigten sein.   Dieses Quorum ist eine hohe Hürde: Bei 50% Wahlbeteiligung müsste man schon 60% der Stimmen erhalten.  Wir sind aber trotzdem optimistisch – die bisherige Unterstützung unserer Aktion ist sagenhaft groß, und wir hoffen, dass wir bis zu einem Bürgerentscheid noch mehr Bürger mobilisieren können.

Die Frage für den Bürgerentscheid: kurz erklärt

Der Bürgerentscheid stellt eine Frage zur Wahl, die bestimmten Kriterien entsprechen muss:

  • Die Fragestellung muss so formuliert sein, dass die Unterstützer des Bürgerbegehrens mit „Ja“ abstimmen müssen.  Deshalb die Formlulierung „sind sie dafür, dass der Beschluss aufgehoben wird“.
  • Das Begehren richtet sich gegen einen konkreten Beschluss, der dort benannt wird: „der Aufstellungsbeschluss des Bau,- Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Schönwalde am Bungsberg vom 22.4.2026 zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Gebiet westlich der Ortslage Langenhagen, östlich der Waldflächen Schüttenholzteich und Thimmhofen, nordöstlich und südlich der Straße Langer Redder, nördlich der Hauptstraße, nordöstlich von Scheelholz – Windpark Langenhagen.“  Weil das Ding genauso heißt, können wir es auf der Liste auch nicht abkürzen.
  • Während einerseits eine eigentlich einfache Fragestellung kompliziert formuliert wird, müssen wir andererseits in der „Begründung“ einen komplexen Sachverhalt ganz einfach darstellen. Die Begründung darf nicht wertend, suggestiv oder sachlich falsch sein.  Deshalb haben wir aus dem ganzen Strauß von Argumenten ein einziges ausgewählt, das die Problematik am Besten symbolisiert: „Wir möchten nicht, dass das Landschaftsbild verändert wird“ ist etwas lapidar, aber schwer anfechtbar.

Bei Fragen zu diesem ganzen Komplex nutzen Sie gerne das Kontaktformular!