Nun haben wir es amtlich: Der Bürgermeister und sein zweiter Stellvertreter sind beim Thema „Windkraft“ befangen.
Die von der „Schutzgemeinschaft Bungsberg“ angeregten Ermittlungen der Aufsichtsbehörden führen zu ersten Konsequenzen: In ihrer Sitzung am 18. Juni hat die Gemeindevertretung sowohl Bürgermeister Olaf Schöning als auch seinen zweiten Stellvertreter, Michael Schumacher für befangen erklärt und damit für alle Beratungen und Entscheidungen zu diesem Thema aus dem Verkehr gezogen.
Die Auseinandersetzung um die Windkraftanlagen am Bungsberg entwickelt sich damit mehr und mehr zu einem handfesten politischen Skandal: Wenn zwei der drei höchsten Repräsentanten der Gemeinde Schönwalde nicht hinreichend nachweisen können, dass ihre öffentlichen Stellungnahmen und politischen Entscheidungen gänzlich unabhängig von ihrem zu erwartendem persönlichen Vorteil sind, wird das Ansehen der Gemeinde und des Bürgermeisteramtes schwer beschädigt. Die Betroffenen sollten nun die Konsequenzen ziehen und von ihren öffentlichen Ämtern zurücktreten. Gleichzeitig fordern wir die Gemeindevertretung und die entsprechenden Gremien auf, den Beschluss über die Planung der Windkraftanlagen unverzüglich zurückzunehmen um weiteren Schaden von der Gemeinde abzuwenden.

Die Entscheidung, den Bürgermeister und seinen zweiten Stellvertreter wegen Befangenheit aus den Beratungen zur Windkraftplanung herauszunehmen, ist ein notwendiger Schritt, um die Integrität des Verfahrens zu sichern. Sobald Zweifel an der Unabhängigkeit zentraler Entscheidungsträger bestehen, verliert jede weitere Diskussion an Glaubwürdigkeit. Für die Gemeinde ist es daher entscheidend, jetzt konsequent zu handeln und die entstandene Vertrauenslücke nicht weiter anwachsen zu lassen. Die politische Verantwortung liegt nun bei den Betroffenen selbst. Ein Rücktritt wäre ein klares Signal, dass persönliche Interessen nicht über dem Gemeinwohl stehen. Gleichzeitig sollte die Gemeindevertretung die laufenden Planungen aussetzen, bis ein transparentes und unbelastetes Verfahren gewährleistet ist. Nur so lässt sich der Schaden begrenzen und die Grundlage für eine sachliche Auseinandersetzung wiederherstellen.
Richtig so!